Finanz- und Haushaltskonsolidierung
Die öffentlichen Verwaltungen stehen zurzeit finanziell mit dem
Rücken zur Wand und - in der Folge des Rückganges der öffentlichen
Transferleistungen - auch die Non - Profit – Unternehmen als Zuwendungsempfänger.
Grund sind die dramatischen Einnahmeausfälle, die wegen der Fehlentwicklungen
im Gemeindefinanzierungssystem die Kommunalverwaltungen in besonderer
Weise getroffen haben.
Von der Finanznot besonders betroffen sind die ostdeutschen Kommunen.
Die Wirtschaftskraft ostdeutscher Städte ist erheblich geringer.
Während sich die Städte in Westdeutschland zu etwa zwei Dritteln
aus eigenen Einnahmen und zu einem Drittel aus Zuweisungen von Bund
und Land finanzieren, ist es im Osten genau umgekehrt. Darüber hinaus
liegen die Sozialausgaben der Ostkommunen weit über dem Westniveau,
die Arbeitslosigkeit ist doppelt so hoch.
Unabhängig von Überlegungen zur Neuordnung der öffentlichen Finanzierungssysteme
muss bei dieser Ausgangslage die Kosten- / Ausgabenseite nach
wie vor Gegenstand der Konsolidierungsbemühungen sein.
Wir bieten Ihnen dazu folgende Dienstleistungen an:
- Personalkostenbudgetierung
Für
die erfolgreiche Umsetzung personalwirtschaftlicher Konsolidierungsmaßnahmen
spielt eine gleiche Verantwortung aller Dienstleistungs- und
politischen Handlungsbereiche eine bedeutende Rolle. Zur zügigen
Realisierung von Konsolidierungspotentialen sollten daher die
Personalkosten auf der Ebene von Organisationseinheiten so lange
budgetiert werden, bis Ergebnisse eines analytischen Personalbemessungsverfahrens
vorliegen. Die Möglichkeiten zu Realisierung der Konsolidierungspotentiale
werden dann durch die Personalbemessungsuntersuchungen konkretisiert.
Dabei nehmen wir jeweils als Zielsetzung an, alle notwendigen
personal- wirtschaftlichen Maßnahmen sozialverträglich zu gestalten
und erarbeiten entsprechende Personalwirtschaftskonzepte (z.
B. zu fluktuationserhöhenden Maßnahmen).
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Aufgabenstellung
/ Projektphasen
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-Erarbeitung
einer Fluktuationsprognose
-Einschätzung der Erfolgschancen einer Personalkostenbudgetierung
-Budgets definieren
-Geltungsbereich der Konzepte definieren
-Verfahrensregelungen entwerfen
-Anreizsysteme schaffen
-Schriftliches Gesamtkonzepts einschl. eines Personalwirtschaftskonzeptes
erstellen
-Entscheidungsverfahren
-Software konzipieren und einsetzen
-Begleitung der Umsetzung
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- Leistungspaket Aufgabenkritik
Aufgabenkritik
bedeutet für uns Finanzkonsolidierung durch Hinterfragen von
Dienstleistungsstandards. Dabei sind die Dienstleistungsstandards
dem Grunde nach und nach ihrer Leistungstiefe zu beschreiben,
zu bewerten und alternative Veränderungen in ihren Auswirkungen
auf die Dienstleistungsnehmer zu beschreiben.
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Aufgabenstellung/Projektphasen |
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-Bestimmung
des Rechtscharakters der Aufgaben gemäß Aufgabengliederungsplan
-Bestimmung des Rechtscharakters der Produkte
-Prüfung der gesetzlich vorgegebenen Leistungstiefe
-Prüfung der Input-Output Relationen
-Prüfung / Feststellung der alternativen Leistungsanbieter
-Erarbeitung von alternativen Angebotskonzepten
-Entscheidungsverfahren
-Umsetzungsplanung
-Begleitung der Umsetzung |
- Personalbemessungsuntersuchungen
Für
die Ermittlung des notwendigen Personalbedarfes ist es erforderlich,
dass
- die Dienstleitungen bekannt sind
- bekannt ist, wie oft die Dienstleitung innerhalb eines
Jahres in Anspruch genommen wird
- bekannt ist, welche durchschnittliche Bearbeitungszeit
für jede einzelne Dienstleistung aufzuwenden ist.
Diese Faktoren bestimmen die Zeit, die insgesamt zur Erbringung
aller Dienstleistungen benötigt wird.
Einzelheiten zu unserem Vorgehensmodell in Dienstleistungs- und
Informationsverarbeitungsbereichen entnehmen Sie bitte unseren Ausführungen
zur "Personalbemessung / Personalplanung"
In die Personalbemessung und Personalplanung beziehen wir grundsätzlich
Überlegungen zur Ausgliederung, Privatisierung oder Vergabe von
öffentlichen Verwaltungsdienstleistungen ausdrücklich ein. Wir gehen
davon aus, dass die verwaltungspolitischen Zielsetzungen jeweils
darauf ausgerichtet sind, den Bürgerinnen und Bürgern die notwendigen
Dienstleistungen auf einem qualitativ hohen Niveau zu sichern. Die
Frage der Aufgabenträgerschaft tritt bei dieser Zielsetzung in den
Hintergrund.
Dabei ist sicherzustellen, dass die öffentliche Einrichtung bei
der Wahrnehmung ihrer Steuerungsfunktionen keine Einschränkung dadurch
erfährt, dass
- Funktionen und Entscheidungen an ausgegliederte Einheiten
übertragen werden, die die Wahrnehmung der Gewährleisterfunktion
nicht mehr ermöglichen
- die organisatorischen und personellen Voraussetzungen nicht
mehr gegeben sind, um das, was man tun will, auch tatsächlich
noch zu können
Wir bewerten die Risiken zu drohenden Steuerungsverlusten und
unterbreiten Ihnen Vorschläge, diese Steuerungsverluste
zu vermeiden
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