Finanz- und Haushaltskonsolidierung

Die öffentlichen Verwaltungen stehen zurzeit finanziell mit dem Rücken zur Wand und  - in der Folge des Rückganges der öffentlichen Transferleistungen - auch die Non - Profit – Unternehmen als Zuwendungsempfänger.

Grund sind die dramatischen Einnahmeausfälle, die wegen der Fehlentwicklungen im Gemeindefinanzierungssystem die Kommunalverwaltungen in besonderer Weise getroffen haben.

Von der Finanznot besonders betroffen sind die ostdeutschen Kommunen.  Die Wirtschaftskraft ostdeutscher Städte ist erheblich geringer. Während sich die Städte in Westdeutschland zu etwa zwei Dritteln aus eigenen Einnahmen und zu einem Drittel aus Zuweisungen von Bund und Land finanzieren, ist es im Osten genau umgekehrt. Darüber hinaus liegen die Sozialausgaben der Ostkommunen weit über dem Westniveau, die Arbeitslosigkeit ist doppelt so hoch.

Unabhängig von Überlegungen zur Neuordnung der öffentlichen Finanzierungssysteme  muss bei dieser Ausgangslage die Kosten- / Ausgabenseite nach wie vor Gegenstand der Konsolidierungsbemühungen sein.

Wir bieten Ihnen dazu folgende Dienstleistungen an:

  • Personalkostenbudgetierung

    Für die erfolgreiche Umsetzung personalwirtschaftlicher Konsolidierungsmaßnahmen spielt eine gleiche Verantwortung aller Dienstleistungs- und politischen Handlungsbereiche eine bedeutende Rolle. Zur zügigen Realisierung von Konsolidierungspotentialen sollten daher die Personalkosten auf der Ebene von Organisationseinheiten so lange budgetiert werden, bis Ergebnisse eines analytischen Personalbemessungsverfahrens vorliegen. Die Möglichkeiten zu Realisierung der Konsolidierungspotentiale werden dann durch die Personalbemessungsuntersuchungen konkretisiert. Dabei nehmen wir jeweils als  Zielsetzung an, alle notwendigen personal- wirtschaftlichen Maßnahmen sozialverträglich zu gestalten und erarbeiten entsprechende Personalwirtschaftskonzepte (z. B. zu fluktuationserhöhenden Maßnahmen).
     
 
Aufgabenstellung / Projektphasen
 
-Erarbeitung einer Fluktuationsprognose
-Einschätzung der Erfolgschancen einer Personalkostenbudgetierung
-Budgets definieren
-Geltungsbereich der Konzepte definieren
-Verfahrensregelungen entwerfen
-Anreizsysteme schaffen
-Schriftliches Gesamtkonzepts einschl. eines Personalwirtschaftskonzeptes   erstellen
-Entscheidungsverfahren
-Software konzipieren und einsetzen
-Begleitung der Umsetzung
  • Leistungspaket  Aufgabenkritik

    Aufgabenkritik bedeutet für uns Finanzkonsolidierung durch Hinterfragen von Dienstleistungsstandards. Dabei sind die Dienstleistungsstandards dem Grunde nach und nach ihrer Leistungstiefe zu beschreiben, zu bewerten und alternative Veränderungen in ihren Auswirkungen auf die Dienstleistungsnehmer zu beschreiben.
     
  Aufgabenstellung/Projektphasen
  -Bestimmung des Rechtscharakters der Aufgaben gemäß   Aufgabengliederungsplan
-Bestimmung des Rechtscharakters der Produkte
-Prüfung der gesetzlich vorgegebenen Leistungstiefe
-Prüfung der Input-Output Relationen
-Prüfung / Feststellung der alternativen Leistungsanbieter
-Erarbeitung von alternativen Angebotskonzepten
-Entscheidungsverfahren
-Umsetzungsplanung
-Begleitung der Umsetzung
  • Personalbemessungsuntersuchungen

    Für die Ermittlung des notwendigen Personalbedarfes ist es erforderlich, dass
    • die Dienstleitungen bekannt sind
    • bekannt ist, wie oft die Dienstleitung innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen wird
    • bekannt ist, welche durchschnittliche Bearbeitungszeit für jede einzelne Dienstleistung aufzuwenden ist.

Diese Faktoren bestimmen die Zeit, die insgesamt zur Erbringung aller Dienstleistungen benötigt wird.

Einzelheiten zu unserem Vorgehensmodell in Dienstleistungs- und Informationsverarbeitungsbereichen entnehmen Sie bitte unseren Ausführungen zur "Personalbemessung / Personalplanung"

In die Personalbemessung und Personalplanung beziehen wir grundsätzlich Überlegungen zur Ausgliederung, Privatisierung oder Vergabe von öffentlichen Verwaltungsdienstleistungen ausdrücklich ein. Wir gehen davon aus, dass die verwaltungspolitischen Zielsetzungen jeweils darauf ausgerichtet sind, den Bürgerinnen und Bürgern die notwendigen Dienstleistungen auf einem qualitativ hohen Niveau zu sichern. Die Frage der Aufgabenträgerschaft tritt bei dieser Zielsetzung in den Hintergrund.

Dabei ist sicherzustellen, dass die öffentliche Einrichtung bei der Wahrnehmung ihrer Steuerungsfunktionen keine Einschränkung dadurch erfährt, dass

  • Funktionen und Entscheidungen an ausgegliederte Einheiten übertragen werden, die die Wahrnehmung der Gewährleisterfunktion nicht mehr ermöglichen
  • die organisatorischen und personellen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, um das, was man tun will, auch tatsächlich noch zu können

Wir bewerten die Risiken zu drohenden Steuerungsverlusten und   unterbreiten Ihnen Vorschläge, diese Steuerungsverluste zu vermeiden